Vollzeit – 38,5 Std.
Das erwartet dich:
• Durchführung der laufenden Buchhaltung
• Verbuchung der Eingangs- und Ausgangsrechnungen, sowie die Verbuchung von Belegen für Bank- Kassa und Kreditkarten
• 2-wöchentliche Durchführung des Mahnwesens
• Erstellung eines Zahlungsvorschlages und Durchführen des Zahlungsverkehrs
• Erstellung und Aufbereitung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen, sowie Unterstützung bei der Vorbereitung von Jahresabschlussdokumenten für unsere Steuerberatung
• Kommunikation mit internen Abteilungen und externen Dienstleistern wie Steuerberatung, Rechtsanwalt etc.
• Option auf Teamleitung je nach Berufserfahrung und Qualifikation möglich
Dein Profil:
• Abgeschlossene kaufm. Ausbildung oder abgeschlossene Buchhalterkurse I+II inkl. Prüfung
• Mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Buchhaltung / Finanzwesen
• Sicherer Umgang von MS Office Programmen und Erfahrung mit BMD NTCS
• Gewissenhafte, teamorientierte und loyale Persönlichkeit
• Hohes Maß an Eigenverantwortung und präzises durchführen von Aufgaben
Du bist noch nicht zu 100% überzeugt? Hier noch ein paar unserer Benefits:
• Flexible Arbeitszeiten
• Ein spannendes, abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit viel Mitgestaltungsmöglichkeit
• Schnelle Entscheidungswege und Weiterbildungsmöglichkeiten
• 50 % Essenszuschuss auf Gourmet-Mittagsgerichte im Unternehmen
• 6. Urlaubswoche nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit
• Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung: Obstkorb, gratis Tee und geförderte Heilmassage im Unternehmen
Unser Unternehmen und die ausgeschriebene Stelle unterliegt dem KV für Handelsangestellte.
Das Bruttomonatsgehalt für diese Stelle beginnt ab 2.700,00 €
Ihr tatsächliches Gehalt wird gemeinsam in einem persönlichen Gespräch gemäß Ihrer Qualifikation und Erfahrung festgelegt.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbung, Lebenslauf inkl. Foto und Dienstzeugnisse) senden Sie uns bitte an jobs@aschl-edelstahl.com
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir entstandene Aufwendungen anlässlich der Bewerbung und eines Bewerbungsgespräches – wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder- nicht ersetzen.