Vollzeit – 38,5 Std.
Das erwartet dich:
• Teamleitung eines 3 köpfigen Teams im Marketing und Grafikbereich
• Koordination der Tätigkeiten innerhalb des Teams und regelmäßige Abstimmung
• Entwicklung kreativer Ideen und Umsetzungsmöglichkeiten
• Inhaltliche Konzeption von Marketingmaßnahmen nach Vorgaben unserer CI-Richtlinien sowie dazugehöriges Projektmanagement, Abstimmung & Koordination der Umsetzung und der anschließenden Erfolgskontrolle
• Kommunikation mit externen Dienstleistern und internen Abteilungen
• Referenzfotografie
Dein Profil:
• Abgeschlossene Ausbildung mit Schwerpunkt Marketing / Grafik / Mediendesign
• Mind. 3 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich inkl. Führungserfahrung
• Sehr gute Kenntnisse im Umgang mit Grafik und Bildbearbeitungsprogrammen (Adobe Creative Suite: InDesign, Photoshop etc.)
• Sicherer Umgang von MS Office Programmen und erste Erfahrung in WordPress wünschenswert
• Kommunikationsstarke, teamorientierte und kreative Persönlichkeit
• Hohes Maß an Eigenverantwortung und präzises durchführen von Aufgaben
• Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Du bist noch nicht zu 100% überzeugt? Hier noch ein paar unserer Benefits:
• Flexible Arbeitszeiten
• Ein spannendes, abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit viel Mitgestaltungsmöglichkeit
• Schnelle Entscheidungswege und Weiterbildungsmöglichkeiten
• 50 % Essenszuschuss auf Gourmet-Mittagsgerichte im Unternehmen
• 6. Urlaubswoche nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit
• Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung: Obstkorb, gratis Tee und geförderte Heilmassage im Unternehmen
Unser Unternehmen und die ausgeschriebene Stelle unterliegt dem KV für Handelsangestellte.
Gehaltsrahmen für dieses Stelle:
brutto monatlich ab 3.000 € je nach Qualifikation und Berufserfahrung.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbung, Lebenslauf inkl. Foto und Dienstzeugnisse) senden Sie uns bitte an jobs@aschl-edelstahl.com
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir entstandene Aufwendungen anlässlich der Bewerbung und eines Bewerbungsgespräches – wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder- nicht ersetzen.